Berlin. Zur Begrenzung der Stromkosten in Deutschland will Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) die Ökostrom-Umlage für zwei Jahre einfrieren. Danach soll sie in den Jahren 2013 und 2014 unverändert auf dem seit 1. Januar geltenden Wert bleiben und für die folgenden Jahre jährlich nur noch um maximal 2,5 Prozent steigen dürfen, schlug der Minister am Montag in Berlin vor. Es gebe die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass der Fortgang der Energiewende nicht durch Debatten über die Strompreisentwicklung gefährdet werde, begründete Altmaier seinen Vorschlag. Private Stromverbraucher sowie Mittelstand und Handwerk bräuchten berechenbare Perspektiven.
Doch gerade den Mittelstand könnte das Einfrieren der EEG-Umlage finanziell treffen: Im Zuge des Maßnahmenbündels, das Altmaier vorschlägt, müssen künftige Investoren in Erneuerbare Energien möglicherweise damit rechnen, dass die Zahlung der Einspeisevergütung für eine bestimmte Anzahl von Monaten ausgesetzt wird. Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) sieht das kritisch. „Damit würde all denen, die in den klimafreundlichen Umbau unserer Energieversorgung investieren, jegliche Planungssicherheit genommen. Vor allem Bürgerenergieprojekte sowie kleine und mittlere Unternehmen, die im Gegensatz zu den großen Energiekonzernen oft nur eine geringe Eigenkapitalausstattung haben, würden mit diesem Schritt bestraft“, warnt BEE-Präsident Dietmar Schütz.
Solaranlagenbesitzer, die den Strom selbst verbrauchen, sollen zudem mit einer Mindestumlage belegt werden. Denn wenn immer mehr Bürger ihren Strom selbst nutzen, scheiden sie aus dem Solidarsystem zur gemeinsamen Finanzierung des Ökoenergie-Ausbaus aus und zahlen keine Umlage mehr. Grundsätzlich sollen alle Stromverbraucher an der Finanzierung der Energiewende beteiligt werden, so Altmaier. Außerdem sollen die Ausnahmeregelungen für energieintensive Unternehmen reduziert und begrenzt werden. Dies betrifft hauptsächlich große Industrieunternehmen.
Vergütungskürzung bei bestehenden Anlagen
Für bestehende Anlagen soll es keine Einschnitte geben. Allerdings kommt für Altmaier hier die befristete Erhebung eines „Energie-Soli“ durch eine vertretbare Vergütungskürzung in Betracht. „Aufgrund der großen Zahl von Bestandsanlagen könnten sich die Einnahmen auf bis zu 300 Millionen Euro belaufen“, so Altmaier. Daniel Kluge, Referent für Medien und Politik beim BEE, hält die zusätzliche Vergütungskürzung bei Bestandsanlagen aufgrund des geltenden Bestandsschutzes jedoch für juristisch fragwürdig. Er rät Unternehmen deshalb dazu, erst einmal abzuwarten, da es sich bisher lediglich um Vorschläge handle. Selbst ein entsprechender konkreter Gesetzesentwurf müsse erst erlassen werden – bei den veränderten Machtverhältnissen im Bundesrat nach der Niedersachsenwahl kein Selbstläufer. Bis dahin gelte die Rechtslage des Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012. (bw)