Berlin. Der Bundesrat hat am Freitag über die geplanten höheren Lkw-Mautsätze ab 2019 sowie die bereits seit 1. Juli auf allen Bundesstraßen fällige Lkw-Maut beraten. In seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf fordert er, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge auch weiterhin insgesamt von der Mautpflicht auszunehmen. Dies soll auch für Fahrzeuge gelten, die schneller als 40 Stundenkilometer fahren können und mit denen Agrargüter transportiert werden.
Durch eine von den Ländern geforderte Übergangsregelung soll sichergestellt werden, dass die sogenannte Bauernmaut entgegen der ab 1. Juli geltenden Rechtslage für die Mautpflicht auf Bundesstraßen erst gar nicht erhoben wird.
Länder für Mautbefreiung von E-Lkw
Die Länder wollen zudem prüfen lassen, inwieweit Fahrzeuge der kommunalen Daseinsvorsorge, also etwa Müllwagen, von der Maut befreit werden können. Die mit der Maut verfolgte Verlagerung von Transporten auf die Schiene oder Schiffe sei bei Haushalts- und Gewerbeabfällen oft weder möglich noch sinnvoll. Von der Lkw-Maut ausgenommen sind bereits Fahrzeuge von Straßenreinigung und Winterdienst. Außerdem macht sich der Bundesrat dafür stark, bei der geplanten Einbeziehung von Lärmkosten in die Lkw-Maut stärker nach Tageszeit zu unterscheiden und nächtliche Fahrten etwas teurer zu machen.
Ausdrückliche Unterstützung des Bundesrates findet hingegen die geplante Mautbefreiung für Elektro-Lkw. Plug-In-Hybrid-Lkw dagegen wollen die Länder erst ab einer Reichweite von 40 Kilometern von der Maut befreien lassen. Nur dann seien positive Effekte auf Schadstoffemissionen, Luft- und Lärmbelastung zu erwarten, heißt es zu Begründung. (dpa/jt)