Brüssel. Arbeitnehmer, die in einen anderen EU-Staat entsandt werden, sollen künftig nach zwei Jahren einheimischen Arbeitnehmern vollkommen gleichgestellt werden. Ab dem Beginn ihrer Arbeit in einem anderen EU-Staat sollen sie zudem den gesetzlichen Mindestlohn bekommen sowie alle üblichen Zulagen, die heimische Arbeitnehmer eine Branche erhalten. Das berichtete am Freitag die Nachrichtenagentur „AFP“ unter Berufung auf die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, der entsprechende Vorschläge der zuständigen Sozialkommissarin Marianne Thyssen zur Reform der Entsenderichtlinie vorliegen. Kommenden Dienstag will sie diese vorlegen.
Entsandte Arbeitnehmer sollen in Zukunft demnach nicht nur Anspruch auf den ortsüblichen Mindestlohn haben sondern auch bestimmte Zuschläge und andere, ortsübliche Sozialleistungen erhalten. Kommissionschef Jean-Claude Juncker hatte die Überarbeitung der europäischen Entsenderichtlinie unmittelbar nach seiner Wahl durch das Parlament angekündigt: „In unserer Union sollte es für jede Arbeit am gleichen Ort den gleichen Lohne geben“, sagte er im Juli 2014 in Straßburg. Ziel des Vorschlages sei es, Sozialdumping zu beenden. Die Gewerkschaften der Hochlohnländer im Westen der EU fordern seit langem, wirksamer gegen die Konkurrenz aus Osteuropa vorzugehen.
Bislang müssen Dienstleister aus Osteuropa lediglich den ortsüblichen Mindestlohn in Westeuropa zahlen. Eine polnische Transportfirma etwa, die Kabotage in Deutschland fährt, muss ihrem Fahrer den deutschen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde bezahlen. Das soll nach dem Vorschlag der Sozialkommissarin nicht mehr reichen. Allerdings will Thyssen offensichtlich nicht so weit gehen, dass ausländische Anbieter alle tarifvertraglichen Leistungen übernehmen müssen. Der Status des entsandten Arbeitnehmers soll jedoch zeitlich begrenzt werden. Nach Ablauf eines Zeitraums von zwei Jahren müssten die entsandten Arbeitnehmer den Arbeitskräften vor Ort gleichgestellt werden.
Der Vorschlag der Sozialkommissarin müsste vom EU-Ministerrat und vom EU-Parlament beschlossen werden. Vor allem im Ministerrat ist aber mit erheblichem Widerstand zu rechnen. Die Osteuropäer betrachten den Vorstoß als Angriff auf ihren wichtigsten Wettbewerbsvorteil gegenüber der westeuropäischen Konkurrenz. In den meisten alten EU-Staaten müssen deutlich höhere Mindestlöhne gezahlt werden, als die in Deutschland vorgeschriebenen 8,50 Euro pro Stunde. Den höchsten gesetzlichen Mindestlohn hat Luxemburg mit 11,12 Euro pro Stunde. Allerdings zahlen die meisten luxemburgischen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern höhere Löhne. Diesen Kostenvorteil der Osteuropäer will die Kommission ausgleichen. (ag/tw)