Berlin. Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE ) hat sich zur Batterieproblematik bei der Sammlung und dem Transport von Elektroaltgeräten besorgt geäußert. Um die unklare rechtliche Situation bei der Sammlung von Elektro-Altgeräten zu beenden, fordert der Verband eine „praxistaugliche Regelung“ im Elektroaltgerätegesetz.
Grund für die Intervention sei das Gefährdungspotential von Lithium-Ionen-Zellen, die konkurrierende Speicher wie Nickel-Cadmium zunehmend verdrängen und den Markt dominieren, teilt der BDE mit. Wenn diese Batterien beim Einwurf in einen Depotcontainer oder beim Transport in loser Schüttung beschädigt werden, kann das äußerst reaktionsfreudige Lithium leicht in Brand geraten, warnt der BDE. Deshalb verstoße diese Art der Sammlung und des Transports gegen die Anforderungen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), das einen sorgsamen Umgang bei Sammlung und Transport gefährlicher Güter verlangt.
Transport in separaten Behältern
Wegen der Gefährlichkeit des Transportes von Lithiumbatterien müsse bei der Annahme von Elektroaltgeräten geprüft werden, ob Lithium enthalten ist und eine separate Erfassung dieser Geräte beziehungsweise der separierten Batterien und Akkus in ADR-konformen Behältern erfolgen, fordert BDE-Präsident Peter Kurth. „Generell unzulässig ist die unkontrollierte Sammlung im öffentlichen Raum mit Hilfe von Depotcontainern“, moniert Kurth.
Aktuell liessen einige Polizeipräsidien bereits Fahrzeugkontrollen durchführen, bei denen der Transport von Elektroaltgeräten in loser Schüttung inkl. Lithiumbatterien beanstandet würden. Es sei unverständlich, warum einige Kommunen weiterhin Container und Sammelboxen für E-Schrott aufstellen, so Kurth. Der BDE plädiert deshalb für eine klarstellende und praxistaugliche Regelung im Elektroaltgerätegesetz, die den Anforderungen des ADR gerecht wird. (diwi)