Vor zwei Jahren hatte er Premiere: Der erste große Praxistest „Gefahrgut im Versandhandel“. VerkehrsRundschau und das Schwestermagazin Gefahrgut wollten damals wissen, inwieweit Onlinehändler und -handelsplattformen Gefahrgutvorschriften umsetzen. Jetzt gab es eine Wiederholung des Praxistests - mit den gleichen ernürchternden Ergebnissen.
In diesem Frühjahr haben wir 25 Onlinebestellungen, getarnt als Privatkunden, bei verschiedenen Versandhändlern aufgegeben. Wieder ging es um Gefahrgüter, die in den meisten Fällen als begrenzte Mengen transportiert werden konnten.
Bündel von Spraydosen, Hunderte von Einwegfeuerzeugen, mit Brennspiritus und Petroleum zusammengepackte Gaskartuschen sowie Lithium-Ionen-Akkus und Taschenlampen mit Lithiumbatterien wurden über DHL, DPD, UPS, Hermes, GLS und Deutsche Post an uns verschickt, immer ungekennzeichnet, in einwelliger Wellpappe verpackt, die selten so aussah, als sei sie einigermaßen wasserbeständig. Auf den ersten Blick eine enttäuschende Bilanz.
Wenig Hilfe bei Retouren
Unbefriedigend fielen auch die Aussagen der Retoureabteilungen zu diesen Produkten aus. „Das ist doch keine Munition.“ So wies ein Fachhändler für Jagdzubehör unsere Anfrage nach einem Begleitdokument und einem Cautionlabel ab, dem wir eine Taschenlampe mit drei Lithium-Metall-Batterien zurückschicken wollten. Andere haben unsere Anfragen schlicht ignoriert und auf das Standardrücksendeprozedere verwiesen.
Lesen Sie in der VerkehrsRundschau 31, Erscheinungstermin Freitag, 1. August 2014, wo die Versandhändler die meisten Fehler gemacht haben, was trotz manchmal erschreckender Unkenntnis gut funktioniert hat und welche Vorgaben die Händler unbedingt noch umsetzen müssen. (gh)
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