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Airlines wehren sich gegen Schenker-Klage

21.01.2015 18:18 Uhr
Airlines wehren sich gegen Schenker-Klage
DB Schenker klagt gegen mehrere Airlines wegen Absprachen bei Zuschlägen in der Luftfracht
© Foto: BDL

Die beiden Fluggesellschaften All Nippon Airways und Cargolux Airlines International wollen eine Klage von DB Schenker wegen Preisabsprachen vor einem Gericht in den USA verhindern.

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London/New York. Laut einem Bericht der britischen Fachpublikation Lloyds Loading List haben die beiden Fluggesellschaften All Nippon Airways und Cargolux Airlines International rechtliche Schritte gegen eine Kartellklage von DB Schenker unternommen. Die beiden Airlines beantragten vergangene Woche bei einem Gericht in New York, die von Schenker im August 2014 eingereichte Klage auf Schadensersatz wegen angeblicher Preisabsprachen unter den Airlines abzuweisen. Die Klage richtet sich gegen die Absprache über die Höhe von Zuschlägen unter sieben Fluggesellschaften bei Flügen von und nach sowie innerhalb den USA.

DB Schenker beziffert den Schaden, der dem Unternehmen in den USA entstanden ist, auf 370 Millionen US-Dollar (298 Millionen Euro). Im Dezember hat Schenker mitgeteilt, dass man auch in den USA Klage gegen jene Airlines eingereicht habe, mit denen bisher kein außergerichtlicher Vergleich zustande kam. Das Department of Justice sei zu dem Schluss gekommen dass diese Airlines Zuschläge abgesprochen haben. Wegen einer Besonderheit im US-Kartellrecht könnten die Unternehmen zum dreifachen Schadensersatz verurteilt werden, es bestehe daher für die beklagten Airlines ein Zahlungsrisiko von bis zu 1,1 Milliarden US-Dollar. In Europa hat Deutsche Bahn (DB), Mutterkonzern von DB Schenker, vor dem Landgericht Köln Schadensersatzansprüche in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro gegen mehrere Airlines eingereicht. Geklagt wird gegen Air Canada, British Airways, Cargolux, Cathay Pacific, Deutsche Lufthansa, Japan Airlines, LAN, Quantas, SAS und Singapore Airlines. Hinzu kommen bereits aufgelaufene Zinsen in Höhe von ca. 560 Millionen Euro.

Zur Klage in den USA erklärten nun All Nippon Airways und Cargolux Airlines International, dass die Deutsche Bahn eine Klage in den USA nur deshalb eingereicht habe, weil nach US-amerikanischem Recht die Aussicht auf ein dreifaches Strafmaß bestehe. Nach Auffassung der beiden Gesellschaften sollte die DB in Deutschland klagen, zumal Unternehmen dem deutschen Staat gehöre und sich zudem die meisten Beweise und Zeugen in Deutschland befänden. (diwi)

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