Brüssel/Berlin. Wegen mutmaßlicher Versäumnisse im Abgas-Skandal geht die EU-Kommission gegen Deutschland vor. Die Brüsseler Behörde wirft der Bundesregierung unter anderem vor, Volkswagen nicht für die Manipulation von Schadstoffwerten bei Dieselautos bestraft zu haben. Dies teilte sie am Donnerstag mit.
Die Kommission leitete deshalb ein Verfahren wegen vermuteter Verletzung europäischen Rechts ein. Gegen Tschechien, Litauen, Griechenland, Luxemburg, Spanien und Großbritannien erhebt sie den gleichen Vorwurf.
EU sieht weiteren Rechtsverstoß
Im Fall Deutschlands und Großbritanniens sieht die EU-Kommission noch einen weiteren Gesetzesverstoß: Beide Länder hätten der Behörde auch in ihren nationalen Untersuchungsberichten nicht sämtliche bekannten Informationen zur Verfügung gestellt. Brüssel will nachvollziehen können, ob die gewährten Ausnahmen für den Einsatz sogenannter Abschalteinrichtungen in der Abgasreinigung nötig waren.
Auslöser der inzwischen branchenweiten Affäre waren die Manipulationen von Volkswagen. Europas größter Autobauer hatte im September 2015 einräumen müssen, in den USA Testwerte zum Ausstoß gesundheitsschädlicher Stickoxide von Dieselwagen gefälscht zu haben.
Der VW-Konzern vertritt die Auffassung, dass der Einsatz seiner Abschaltsysteme in Europa legal war. Die Nutzung solcher Programme ist hier seit 2007 verboten. Es gibt aber Ausnahmen – etwa wenn Motorschäden oder eine Beeinträchtigung der Sicherheit drohen.
Bundesregierung muss nun reagieren
Der Skandal hatte unter anderem zum Rücktritt von VW-Konzernchef Martin Winterkorn und zu milliardenschweren Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten geführt. VW musste zudem herbe Verluste hinnehmen. Als sich bei Nachmessungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) dann auch auffällige Abgaswerte bei Modellen anderer Hersteller zeigten, weitete sich die Abgas-Affäre aus.
Die betroffenen Regierungen haben nun zwei Monate Zeit, um auf die Vorwürfe zu antworten. Danach kann die EU-Kommission den nächsten Schritt des Verfahrens einleiten, das am Ende zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) führen kann. (dpa/ag)