-- Anzeige --

Urteil: Wer der Behörde nicht hilft, muss Fahrtenbuch schreiben

10.02.2014 09:05 Uhr
Urteil: Wer der Behörde nicht hilft, muss Fahrtenbuch schreiben
In dem verhandelten Fall ist ein Unternehmen gerichtlich verpflichtet worden, Fahrtenbuch zu führen
© Foto: Fotolia/Angelika Möthrath

Wenn ein Unternehmen bei der Ermittlung eines Rasers nicht mit der Bußgeldstelle kooperiert, ist eine Fahrtenbuchauflage zulässig.

-- Anzeige --

Wenn ein Unternehmen der Bußgeldstelle nicht ausreichend hilft, den Fahrer eines Firmenfahrzeugs zu ermitteln, ist eine Fahrtenbuchauflage zulässig. Das bestätigte das Verwaltungsgericht Neustadt. In dem verhandelten Fall ging es um eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Die beschuldigte Firma gab an, eine Praktikantin habe das Auto gesteuert. Diese wohne in Griechenland in einem Dorf ohne Straßennamen.

Die Firma erhielt daraufhin eine Fahrtenbuchauflage, mit der Begründung, sie habe bei der Suche nach der Fahrerin nicht ausreichend mitgewirkt. Diese Auflage erstrecke sich zu Recht auch auf andere Firmenfahrzeuge, so die Richter. Der Anordnung stehe nicht entgegen, dass die Firma das Tatfahrzeug inzwischen auf die Geschäftsführerin umgemeldet hatte. (ctw/ks)

Urteil vom 23.01.2014
Aktenzeichen 3 L 4/14.NW

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Verkehrsrecht

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.