Goslar. Das geplante Fahrverbot für Kriminelle wird vom Deutschen Verkehrsgerichtstag (VGT) scharf kritisiert. Eine Kriminalstrafe nach der Devise, wo treffe ich Straftäter am empfindlichsten, widerspreche den Prinzipien des Schuldstrafrechts, sagte der Präsident der jährlichen Verkehrsrechtskonferenz, Kay Nehm, am Donnerstag in Goslar. Der frühere Generalbundesanwalt wies darauf hin, dass der Verkehrsgerichtstag Fahrverbote für Straftäter, deren Vergehen nichts mit dem Straßenverkehr zu tun hat, bereits in der Vergangenheit nachdrücklich abgelehnt hatte. CDU, CSU und SPD beabsichtigen laut Koalitionsvertrag, das Fahrverbot als eigenständige Sanktion im Strafrecht einzuführen.
Wenn jeglicher Bezug zwischen Tat und Sanktion fehle, strafe ein allgemeines Fahrverbot die Verurteilten auf ganz unterschiedliche Weise, sagte Nehm. Dies führe zu Ungerechtigkeiten, unterstützte ihn die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) in Goslar. Wer auf dem Land wohne, werde von einem Fahrverbot ungleich härter getroffen als Stadtbewohner. Und wer Geld hat, könne sich fahren lassen. „Die Mehrheit der Bevölkerung kann das aber nicht“, sagte die Ministerin.
Am 52. deutschen Verkehrsgerichtstag nehmen mehr als 1900 Verkehrsexperten und Juristen aus dem In- und Ausland teil. Sie beraten über aktuelle Themen des Verkehrsrechts. Diskutiert wird in diesem Jahr unter anderem über den Schutz von Fahrdaten im Auto, die auch als „Idiotentest“ bezeichnete medizinisch-psychologische Untersuchung von Verkehrssündern, Schmerzensgeld nach Verkehrsunfällen und rätselhafte Unfälle. Der Kongress endet mit Empfehlungen an den Gesetzgeber. (dpa)