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Urteil: Unfallverursacher muss für fehlerhaftes Gutachten zahlen

08.05.2019 09:53 Uhr
Verkehrsunfall, Verkehrsschild
In dem Fall wollte der gegnerische Kfz-Versicherer nicht die Kosten eines fehlerhaften Schadengutachtens übernehmen
© Foto: Christian Ohde/Chromorange/dpa/picture-alliance

Wenn ein Kfz-Sachverständiger bei der Schadenermittlung nach einem Verkehrsunfall falsch rechnet, muss der Geschädigte die Kosten dafür nicht tragen.

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Frankfurt/Main. Die Kosten für ein fehlerhaftes Gutachten sind durch den Verursacher eines Verkehrsunfalls zu erstatten. Darauf wies das Amtsgericht Frankfurt am Main hin. Der Geschädigte hatte in dem Fall ein Privatgutachten in Auftrag gegeben, um den Umfang des entstandenen Schadens an seinem Fahrzeug und den Restwert feststellen zu lassen. Im Rahmen der Schadensregulierung stellte sich heraus, dass es fehlerhaft und wegen handwerklicher Mängel total unbrauchbar war.

Die Haftpflichtversicherung des Schädigers wollte die Kosten für das Gutachten nicht übernehmen. Sie hatte damit allerdings keinen Erfolg. Denn Fehleinschätzungen des Gutachters hat der Geschädigte in keiner Weise zu verantworten, urteilte das Amtsgericht. Hieraus könne ihm kein Nachteil entstehen. Eine Ausnahme sei, wenn die Fehler „ohne besondere Sachkunde“ erkennbar seien. (ctw/ag)

Urteil vom 24.10.2018
Aktenzeichen 31 C 1884/16 (17)

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