Aachen. Der Arbeitgeber darf einer Angestellten nicht kündigen, weil er Streit mit ihrem Ehemann hat. Das entschied das Arbeitsgericht Aachen laut einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil.
Die mit dieser Begründung erfolgte Kündigung einer Arzthelferin erklärte das Gericht für unwirksam.
Der Arzt hatte den Mann seiner Angestellten mit Renovierungsarbeiten beauftragt, mit denen er aber unzufrieden war. Es folgte ein erbitterter Streit zwischen den beiden Männern im Haus der Angestellten, die dabei nicht anwesend war. Im Anschluss warf der Arzt seiner zuvor sehr gelobten Mitarbeiterin eine schriftliche Kündigung in den Briefkasten.
Vor Gericht konnte er keinen überzeugenden Kündigungsgrund anführen, machte aber geltend, dass er wegen des völligen Zerwürfnisses mit ihrem Ehemann nicht mehr mit ihr zusammenarbeiten wolle. Das sei nicht möglich, entschied das Gericht. Ein Fehlverhalten ihres Mannes sei nicht der Arzthelferin anzulasten, die Rechtssphären der beiden Eheleute seien voneinander zu trennen. (dpa)
Urteil vom 25.11.2015
Aktenzeichen: 2 Ca 1170/15