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Merkel unterstützt Wirtschaft im Streit um Werkverträge

25.11.2015 10:15 Uhr
Merkel unterstützt Wirtschaft im Streit um Werkverträge
Bundeskanzlerin Angela Merkel nimmt sich dem Thema Werksverträge an
© Foto: Picture Alliance/dpa/Maurizio Gambarini

Im Streit um ein Gesetz für Werkverträge geht die Kanzlerin auf Distanz zu einem Entwurf des Arbeitsministeriums.

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Berlin. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat der Wirtschaft im Streit um eine Neuregelung von Leiharbeit und Werkverträge Unterstützung zugesagt. Sie distanzierte sich auf dem Arbeitgebertag am Dienstag in Berlin überraschend von einem Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Darin sind Einschränkungen bei den Werkverträgen vorgesehen, mit denen Unternehmen oft Aufträge an Fremdfirmen vergeben, etwa die Wartung der IT-Technik. Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer forderte eine generelle Überarbeitung der Pläne.

„Es scheint unstrittig zu sein, dass das, was jetzt vorgelegt wurde (...), über den Koalitionsvertrag hinausgeht”, sagte Merkel. „In diesem Fall werde ich wachen, dass wir über den Koalitionsvertrag nicht hinausgehen.” Sie hoffe, dass es sowohl mit dem Arbeitgeberverband BDA als auch innerhalb der Regierung noch einmal konstruktive Gespräche gebe.

Besonders umstritten sind in dem Entwurf festgelegte Kriterien für Werkverträge. Im Arbeitsressort wird das so gesehen, dass der Gesetzgeber damit lediglich der gültigen Rechtsprechung folgt. Kramer kritisierte hingegen, der Einsatz etwa von Logistikunternehmen, IT-Anbietern, Caterern für die Kantine oder Sicherheitsdiensten auf der Basis von Werkverträgen wäre kaum noch möglich. Kramer sprach von einem „Großangriff auf hunderttausende selbstständige Unternehmen”.

Nach dem Vorschlag von Andrea Nahles soll es künftig mehr Transparenz bei Werkverträgen geben. Betriebs- und Personalräte sollen über die Zahl der Werkvertragsarbeiter und ihre rechtliche Grundlage informiert werden. Um Missbrauch bei Werkverträgen zu verhindern, sollen einschlägige Gerichtsurteile zur Abgrenzung von Dienstverträgen gesetzlich niedergelegt werden. Werkverträge sind eigentlich für kurzfristige Aufträge gedacht. Kritiker werfen der Wirtschaft aber vor, so eigentliche Leiharbeit immer wieder zu kaschieren, um Geld zu sparen. (dpa/sno)

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