Trier. Wer alkoholisiert auffällt, riskiert seinen Führerschein – auch dann, wenn die Umstände nichts mit dem Straßenverkehr zu tun haben. So urteilte das Verwaltungsgericht Trier. Ein Mann war von der Polizei mit 2,5 Promille randalierend in der Stadt gestoppt worden. Er hatte Räder von parkenden Autos abmontiert und gegen Verkehrsschilder getreten. Dabei machte er einen klaren und berechnenden Eindruck. Die Fahrerlaubnisbehörde von Trier forderte den Mann daraufhin auf, ein ärztliches Gutachten über ein mögliches Alkoholproblem vorzulegen.
Weil der Betroffene das angeforderte ärztliche Gutachten nicht vorgelegte, durfte die Fahrerlaubnisbehörde ihm den Fuhrerschein entziehen. Denn er konnte nicht nachweisen, dass er trotz des Anfangsverdachts auf ein Alkoholproblem sehr wohl zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Unerheblich sei, dass der Mann in diesem Fall nicht unter Alkoholeinfluss tatsächlich am Straßenverkehr teilgenommen hat, so die Richter. (ctw/ag)
Urteil vom 09.05.2016
Aktenzeichen: 1 L 1375/16