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BGL will Neujustierung der EU-Dienstleistungsfreiheit

18.11.2016 16:31 Uhr
BGL will Neujustierung der EU-Dienstleistungsfreiheit
Laut BGL-Präsident Adalbert Wandt reichen die geltenden Vorschriften in Deutschland und Europa nicht aus, um Sozialdumping im Straßengüterverkehr einzudämmen
© Foto: Picture Alliance/dpa/Sebastian Willnow

Der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung fordert von der Bundesregierung zudem einen besseren Schutz gegen unlautere Konkurrenz, die mit Sozialdumping die Preise drücke.

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Frankfurt am Main. Adalbert Wandt, Präsident des Bundesverbandes Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) hat auf der Mitgliederversammlung in Frankfurt am Main von der Bundesregierung einen besseren Schutz gegen unlautere Konkurrenz, die mit Sozialdumping die Preise drücke. Die Mautstatistik zeige deutlich, dass der Marktanteil der in Deutschland zugelassenen Lastwagen immer weiter abnehme auf zuletzt nur noch 59,2 Prozent in den ersten neun Monaten dieses Jahres.

Vor allem Unternehmen aus Polen und Tschechien setzten Fahrer ein, die ihre gesamten Ruhe- und Freizeit im oder am Fahrzeug verbrächten, betonte er. Dieses sogenannte „Lkw-Camping“ erhöhe die Parkplatznot unnötig und müsse unterbunden werden. Der BGL hat deshalb angeregt, das Halten auf Autobahnparkplätzen auf normale Schichtruhezeiten und Pausen zu begrenzen. Das Warten auf Folgeaufträge oder das Verbringen der regelmäßigen Wochenruhezeit sollte dort durch entsprechende Parkregelungen unterbunden werden.

 Zudem müssten die Sozialvorschriften des Landes gelten, in dem die Dienstleistung hauptsächlich erbracht werde. „Da beim Umflaggen ganzer Fuhrparks in Billiglohnländer die innerhalb der EU grundsätzlich erlaubte Dienstleistungsfreiheit für Sozialdumping missbraucht wird, fordert der BGL eine EU-Regelung, die eine Anwendung des Sozial- und Arbeitsrechts desjenigen Landes bestimmt, in dem das Fahrpersonal dauerhaft oder überwiegend Dienstleistungen erbringt“, sagte Wandt. Der EuGH habe dieses Prinzip schon durch seine Rechtsprechung anerkannt.

Der deutsche Mindestlohn habe in der Praxis nichts bewirkt, beklagte er darüber hinaus, weil die Einsatzpläne ausländischer Transportunternehmen schlichtweg nicht überprüft würden. (dpa/ag)

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