-- Anzeige --

Urteil: Geschenke an Geschäftspartner bis 35 Euro steuerfrei

19.02.2018 09:48 Uhr
Pragraf Recht Urteil
Nach deutschem Steuerrecht dürfen das Geschenk und die darauf entfallende Einkommenssteuer den Betrag von 35 Euro nicht übersteigen, um abzugsfähig zu sein
© Foto: Onypix/Fotolia

Im Wirtschaftsleben ist es üblich, Geschäftspartner zu kulturellen und sportlichen Veranstaltungen einzuladen. Solche Geschenke, die die Geschäftsbeziehung fördern oder Neukunden anziehen sollen, können beim Empfänger zu einkommensteuerpflichtigen Einnahmen führen.

-- Anzeige --

München. Macht jemand Geschenke an seine Geschäftspartner und übernimmt er gleichzeitig die hierauf entfallende Einkommenssteuer, darf die Zuwendung insgesamt den Betrag von 35 Euro nicht übersteigen, um abzugsfähig zu sein. Darauf weist der Bundesfinanzhof hin. Ein Konzertveranstalter hatte in großem Umfang Freikarten an Geschäftspartner verteilt. Soweit diesen dadurch steuerpflichtige Einnahmen zugeflossen sind, hatte er pauschale Einkommensteuer auf die Freikarten an das Finanzamt abgeführt, was unproblematisch möglich ist.

Müsste der Empfänger den Wert der Einladung versteuern, würde der Zweck des Geschenks der Kundenpflege vereitelt. Deshalb ist es dem Schenkenden gestattet, die auf das Geschenk entfallende Einkommensteuer des Beschenkten zu übernehmen. Macht er von diesem Recht Gebrauch, wird die Steuer bei ihm mit einem Pauschsteuersatz von 30 Prozent erhoben – es kommt also auch zu einem Steuergeschenk. Damit derartiger Repräsentationsaufwand nicht in unangemessener Höhe auf die Allgemeinheit abgewälzt wird, darf der Betrag von Geschenk und Steuergeschenk nicht mehr als 35 Euro pro Wirtschaftsjahr und Kunde übersteigen, um steuerfrei zu sein. (ctw/ag)

Urteil vom 30.03.2017
Aktenzeichen: IV R 13/14

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Steuern Speditionen

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


Teamleiter Lager im Handelslager/ Brennschneidbetrieb (w/m/d)

Salzgitter;Mülheim an der Ruhr;Mülheim an der Ruhr;Mülheim an der Ruhr

-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.