Erfurt/Chemnitz. Bereits Ende August ist der Geschäftsführer eines Fuhrunternehmens aus dem sächsischen Erzgebirgskreis vom Amtsgericht in Chemnitz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Die Vollstreckung ist zur Bewährung ausgesetzt. Das teilte jetzt das zuständige Hauptzollamt Erfurt mit.
Dem inzwischen rechtskräftig verurteilten Fuhrunternehmer konnte demnach unter anderem nachgewiesen werden, dass der von August 2010 bis Dezember 2012 mehrere Arbeitnehmer beschäftigt hatte, ohne diese ordnungsgemäß bei den Sozialkassen anzumelden. Stattdessen traten die für das Transportunternehmen tätigen Beschäftigten als Subunternehmer auf. Durch die Beschäftigung dieser Arbeitnehmer als Scheinselbständige entstand den Sozialkassen laut dem Hauptzollamt Erfurt ein Schaden von mehr als 130.000 Euro. (ag)