München. Der Führerschein kann entzogen werden, wenn sich ein Fahrer besonders aggressiv im Straßenverkehr zeigt und dadurch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet. Das verdeutlichte der Verwaltungsgerichtshof in München mit einem Urteil. Konkret hatte ein Fahrer erst einen Fußgänger gestreift, diesen anschließend auf den Kopf geschlagen und die eigene Ehefrau, die beruhigend eingeifen wollte, ins Gesicht geschlagen. Zu Hilfe eilende Passanten beschimpfte der aufgebrachte Fahrer. Schließlich schlug er vor lauter Wut mit der rechten Faust die Heckscheibe seines Pkws ein.
Das Amtsgericht München bewertete diese Taten mit zehn Punkten im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes. Gleichzeitig forderte die Fahrerlaubnisbehörde ihn zum Nachweis einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) auf. Als er diesen nicht vorlegte, entzog sie ihm den Führerschein für drei Monate. Zu Unrecht fand der Fahrer, zu Recht urteilte aber der Verwaltungsgerichtshof. (akp)
Urteil vom 08.01.2015
Aktenzeichen: 11 CS 14.2389