Coburg. Wer vor Gericht einen Schadenersatzanspruch geltend machen, muss er diesen auch beweisen können. Das entschied das Landgericht Coburg im Fall eines Autofahrers, der wegen eines Steinschlags durch einen vorausfahrenden Kies-Lkw geklagt hatte. Wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt, behauptete der Mann, von der Ladefläche des Lkw seien Steine und Splitter auf die Frontpartie und das Dach seines Pkw gefallen und hätten das Auto beschädigt. Deshalb verlangte er Schadensersatz in Höhe von insgesamt knapp 7.000 Euro.
Die Klage des Pkw-Fahrers gegen den Halter des Lkw beziehungsweise dessen Kfz-Haftpflichtversicherer hatte allerdings keinen Erfolg. Das Gericht vernahm mehrere Zeugen - unter anderem einen vom Kläger beauftragten Privatsachverständigen - und ließ dessen Ergebnisse von einem gerichtlichen Sachverständigen überprüfen. Dabei stellte sich heraus, dass verschiedene der Schäden gerade nicht von Steinschlägen herrührten, sondern andere Ursachen hatten.
Das Gericht hatte schließlich auch deshalb Zweifel an den Behauptungen des Klägers, weil dessen Privatsachverständiger den Pkw erst zwei Wochen nach dem Vorfall besichtigt hatte. Beide Sachverständige hatten jedoch bestätigt, dass schon nach Ablauf dieser zwei Wochen das Alter eines Steinschlages kaum noch zu bestimmen sei. Da der Autofahrer also nicht beweisen konnte, dass die Schäden von dem Kieslaster herrührten, ging er leer aus. (ag)
Urteil vom 23.12.2014
Aktenzeichen: 22 O 306/13