-- Anzeige --

Urteil: Finanzamt darf mehr als drei Jahre prüfen

09.12.2013 10:44 Uhr
Urteil: Finanzamt darf mehr als drei Jahre prüfen
Ein Unternehmer hatte sich wegen nicht versteuerter Kapitalerträge selbst angezeigt
© Foto: Fotolia/Doc Rabe Media

Wenn ein begründeter Verdacht auf Steuerstraftaten besteht, darf das Finanzamt auch Steuerunterlagen prüfen, die älter als drei Jahre sind.

-- Anzeige --

Düsseldorf. Wenn das Finanzamt einen Verdacht auf Steuerstraftaten hat, kann es auch Unterlagen prüfen, die älter als drei Jahre sind. Das entschied das Finanzgericht Düsseldorf in einem Fall, in dem ein Unternehmer sich wegen nicht versteuerter Kapitalerträge selbst angezeigt hatte. Das Finanzamt prüfte daraufhin dessen Steuerunterlagen der vergangenen elf Jahre. Der Geprüfte wehrte sich: Die Behörden dürften nur drei Jahre prüfen, monierte er – ohne Erfolg. Bei einem begründeten Verdacht auf Steuerstraftaten mit zu erwartenden erheblichen Steuereinnahmen dürfte die Behörde eine längere Zeitspanne als den dreijährigen Regelprüfungszeitraum zurückverfolgen, so die Richter.  (ctw)

Urteil vom 26.09.2013
Aktenzeichen: 13 K 4630/12 AO

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Steuern Speditionen

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.