Rostock. Droht ein Angestellter seinem Arbeitgeber damit, sich im Fall einer Nicht-Gewährung von Urlaub für den gleichen Zeitraum krank zu melden, riskiert er die sofortige Entlassung. Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern in Rostock billigte die fristlose Kündigung einer Putzfrau, die bei ihrem Chef tatsächlich für die Dauer des abgelehnten Urlaubs eine Krankschreibung vorlegte.
Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtete, wollte eine Putzfrau zehn Tage Urlaub nehmen. In dem Hotel, wo sie angestellt war, wurden aber gerade in dieser Zeit an einem Tage 90 Zimmer gleichzeitig von den Gästen geräumt. Weshalb die Hotelbetreiberin wegen der zu erwartenden Arbeitsspitze die Freistellung nicht genehmigte und die Putzfrau um eine Verschiebung des geplanten Urlaubs um zwei Wochen bat. Die beleidigte Frau kündigte unverblümt ihre Krankmeldung an, erschien zum strittigen Termin tatsächlich nicht mehr und legte stattdessen eine für zwei Wochen ausgestellte ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor.
Die Androhung einer zukünftigen Erkrankung wegen eines nicht gewährten Urlaubs sei ein Grund für eine außerordentliche Kündigung, so die LAG-Richter. Der Arbeitnehmer verletze mit einer solchen offenbar gezielt herbeigeführten Krankschreibung nicht nur seine Leistungstreuepflicht erheblich. Zugleich werde durch die Pflichtverletzung auch das grundlegende Vertrauen des Arbeitgebers in die Redlichkeit und Loyalität des Mitarbeiters in schwerwiegender, nicht mehr hinzunehmender Weise beeinträchtigt. (ag)
Urteil vom 13.12.2011
Aktenzeichen: 5 Sa 63/11