Koblenz. Ein Unfallgeschädigter, der keinen Mietwagen in Anspruch nimmt, kann vom Unfallverursacher beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung Nutzungsausfallentschädigung bis zum Zeitpunkt der Instandsetzung des Fahrzeugs oder bis zur Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs verlangen. Wenn er sich dabei Fahrzeuge von seinen Verwandten leiht, kann er Ansprüche für den Nutzungsausfall nach dem Tagestarif der Tabelle von Sanden und Danner geltend machen. Den von der Versicherung angebotenen Mietwagen mit einem günstigeren Tagessatz darf er ablehnen. So urteilte das Oberlandesgericht Koblenz.
Im vorliegenden Fall erlitt ein Autofahrer mit seinem fast noch fabrikneuen Fahrzeug unverschuldet einen Totalschaden. Nach einem Sachverständigengutachten entschied er sich dafür, ein Neufahrzeug zu bestellen. Dieses wurde rund zwei Monate nach dem Unfall geliefert. Die Versicherung des Unfallschädigers hatte dem Geschädigten die Anmietung eines klassentieferen Fahrzeugs für 730 Euro pro Monat angeboten. Dieses Angebot nahm der Geschädigte nicht an, sondern behalf sich mit geliehenen Fahrzeugen aus der Familie. Er machte einen Nutzungsausfall in Höhe von 3.300 Euro geltend, nämlich für 66 Tage zu einem Tagessatz von 50 Euro. (ctw)
Urteil vom 13.02.2012
Aktenzeichen: 12 U 1265/10