Berlin. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Referentenentwurf für ein neues Seearbeitsrecht gebilligt. Es soll die Arbeits- und Lebensbedingungen der Seeleute an Bord von Handelsschiffen unter deutscher Flagge neu regeln und das Seemannsgesetz aus dem Jahre 1957 ersetzen. Laut dem Papier entspricht das Seemannsgesetz in vielen Bereichen nicht mehr den arbeits- und sozialrechtlichen Erfordernissen der modernen, global ausgerichteten Handelsschifffahrt.
Der Gesetzentwurf gilt grundsätzlich für alle an Bord Tätigen, künftig auch für den Kapitän und für diejenigen Beschäftigten, die nicht beim Reeder, sondern bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt sind. Das Verfahren zur Feststellung der Seediensttauglichkeit, die Berufsausbildung an Bord und die medizinische Ausstattung werden dadurch auf eine einheitliche, den praktischen Erfordernissen entsprechende rechtliche Grundlage gestellt. Neu geregelt werden unter anderem die Vorgaben über die Arbeitsvermittlung und die soziale Betreuung der Seeleute.
Mit dem Gesetzesvorhaben setzt die Bundesregierung das weltweite Seearbeitsübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation und verschiedene EU-Richtlinien in nationales Recht um. „Durch die Reform des Seearbeitsgesetzes kommt es sowohl zu bürokratischen Vereinfachungen als auch zu finanziellen Entlastungen für alle Beteiligten“, erklärt Torsten Staffeldt, Schifffahrtsexperte der FDP-Bundestagsfraktion. Zum Beispiel durch Wegfall der Länderzuständigkeiten und Übertragung auf den Bund. „Allein die Abschaffung des Musterungsverfahrens bringt eine Entlastung von bis zu zwei Millionen Euro für Wirtschaft und Verwaltung“, betont der Politiker. (ag)