Berlin. Der Gesetzgeber will mit steuerlichen Anreizen Unternehmen dazu bewegen, ihre Dienstwagenflotte auf saubere Fahrzeuge umzustellen. Wer sich ab dem kommenden Jahr für ein neues Elektro- oder Plug-in-Hybridauto als Firmenwagen entscheidet, profitiert bis zum Jahr 2021 von einem Steuerbonus. Für die Privatnutzung des sauberen Dienstwagens versteuern Arbeitnehmer nur ein Prozent des halben statt des vollen Bruttolistenpreises des Fahrzeugs (zum Zeitpunkt der Erstzulassung) als geldwerten Vorteil.
Auch für Mitarbeiter, die Fahrtenbuch führen, halbiert sich die steuerliche Belastung. Zur Berechnung des geldwerten Vorteils wird nur die Hälfte der tatsächlichen Kosten herangezogen. Die steuerliche Förderung gilt für alle Elektro- oder Hybrid-Dienstwagen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2021 gekauft oder geleast werden. (sah)