Berlin. Der Bundesrat hat vergangenen Freitag grünes Licht für das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts gegeben. Die Länderkammer folgte der Empfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat aus dem Dezember vergangenen Jahres und nahm dessen Einigungsvorschlag an. Danach soll die Reisekostenabrechnung ab 2014 einfacher zu handhaben sein. Im Gesetzestext ist der Begriff „regelmäßige Arbeitsstätte“ durch „erste Tätigkeitsstätte“ ersetzt worden. Davon darf jeder Arbeitnehmer nur noch eine pro Arbeitsverhältnis haben. Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte sollen demnach künftig mit der Entfernungspauschale abgegolten werden. Der Arbeitgeber kann auch bestimmen, dass ein Mitarbeiter gar keine erste Tätigkeitsstätte besitzt. Zum Beispiel, wenn jemand immer an verschiedenen Orten tätig ist.
Bei beruflich veranlassten Verpflegungskosten-Mehraufwendungen gibt es zudem nur noch zwei Pauschalen: Für den An- und Abreisetag bei einer mehrtägigen Auswärtstätigkeit werden jeweils zwölf Euro als Werbungskosten berücksichtigt. Diese Pauschale gilt auch bei Dienstreisen ohne Übernachtung und einer Abwesenheit von mindestens acht Stunden. An Tagen, an denen man 24 Stunden von seiner Wohnung abwesend ist, bleibt es bei einer Pauschale von 24 Euro. Bisher bekommen Arbeitnehmer bei einer Abwesenheit von mindestens acht Stunden sechs Euro vom Arbeitgeber erstattet, bei einer Reise von mindestens 14 Stunden zwölf Euro und von mindestens 24 Stunden pro Tag 24 Euro.
Im Bereich der Unternehmensbesteuerung sieht der Beschluss vor, den Höchstbetrag beim Verlustrücktrag von derzeit 511.500 Euro auf eine Million Euro anzuheben. Für zusammen veranlagte Ehegatten soll der doppelte Betrag gelten. Beide Neuregelung sollen erstmals für ab 2013 entstehende Verluste gelten. (ag)