Berlin. Das Jahressteuergesetz 2013 ist endgültig gescheitert. Obwohl sich Bund und Länder im Vermittlungsausschuss in fast allen zentralen Punkten geeinigt hatten, verweigerte der Bundesrat laut dem „Handelsblatt“ in seiner Plenarsitzung am Freitag erneut die Zustimmung. Das Jahressteuergesetz kann damit nicht in Kraft treten und eine Reihe steuerlicher Änderungen sind zunächst vom Tisch. Zum Beispiel kürzere Fristen zur Aufbewahrung von Belegen, die geplante Steuerförderung für Elektro-Dienstwagen oder die Einführung einer Lohnsteuer-Nachschau.
Der Bundestag hatte sich mit seiner schwarz-gelben Mehrheit am 17. Januar 2013 geweigert, die steuerliche Gleichstellung von homosexuellen Partnerschaften mit der Ehe in dem Gesetz zu verankern. Dem Zeitungsbericht zufolge legten sich deshalb am Freitag die Länder quer, die mehrheitlich das Ehegatten-Splitting für die Homo-Ehe fordern. Nach der erneuten Ablehnung der Länder kann der Bundestag nun noch einmal den Vermittlungsausschuss anrufen. Alternativ ist es möglich, dass die Bundesregierung zu den Regelungen, über die bereits Einigung erzielt worden war, jeweils neue Gesetzentwürfe vorlegt. (ag)