Berlin. Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) erläutert aktuell in einem Überblick die Änderungen bei den Lenk- und Ruhezeit-Vorschriften, die sich durch das erste EU-Mobilitätspakets ergeben. Die Neuregelungen im Bereich der Sozialvorschriften für Lkw-Fahrer sind zu einem großen Teil zum 20. August in Kraft getreten.
Die Auslegungshilfe gibt Erklärungen zu folgenden Themen:
- Verbot, die reguläre Wochenruhezeit im Fahrzeug zu verbringen
- Möglichkeit der Fahrerinnen und Fahrer, regelmäßig an ihren Wohnsitz oder die Betriebsstätte des Unternehmens zurückzukehren
- Verkürzung der Wochenruhezeiten
- Sichere Parkflächen
- Überschreitung der täglichen oder wöchentlichen Lenkzeit im Ausnahmefall
- Einbeziehung leichter Nutzfahrzeuge in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006
- Intelligenter Fahrtenschreiber der zweiten Version
Die Auslegungshilfe des BMVI finden Sie hier. Eine ausführliche Liste mit allen Änderungen, die mit dem ersten Mobilitätspaket kommen, finden Sie außerdem hier auf unserem Profiportal VR Plus. (sn)