Brüssel. Am 20. August 2020 ist eine EU-Verordnung über elektronische Frachtbeförderungsinformationen (eFTI) in Kraft getreten. Sie verpflichtet die Behörden der Mitgliedsstaaten dazu, gesetzlich vorgeschriebene Informationen bei der Güterbeförderung in elektronischer Form zu akzeptieren, wenn Unternehmen diese im dafür vorgesehenen Format zur Verfügung stellen. Das soll Verwaltungskosten in zweistelliger Milliardenhöhe sparen. Darüber informierte jetzt der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV). Dies sei ein entscheidender Schritt zur weiteren Digitalisierung von Dokumentationsprozessen im Güterverkehr, von dem auch die Kontrollbehörden in Europa profitieren würden, hatte er vor kurzem gelobt.
Gleichzeitig harmonisieren die neuen EU-Bestimmungen laut dem DSLV die Datenformate und die Systeme, über die Frachtinformationen länderübergreifend und multimodal ausgetauscht werden. Speditions- und Transportdienstleister werden durch die eFTI-Verordnung allerdings nicht dazu verpflichtet, Informationen digital zur Verfügung zu stellen. Für Unternehmen sei die Präsentation der Daten in elektronischer Form zunächst freiwillig, hieß es. Papierdokumente werden nach Verbandsangaben auch weiterhin akzeptiert.
Es gibt eine Übergangsphase
Die eFTI-Verordnung soll dem DSLV zufolge ab August 2024 teilweise und ab 2025 vollständig den Rahmen für einen sicheren und geschützten Informationsaustausch zwischen Unternehmen und Behörden über den Warenverkehr in der EU bieten. Dafür soll es künftig zertifizierte Online-Plattform geben. (ag)