Berlin. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen sogenannten Entwurf einer Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften beschlossen. Damit wird das deutsche Steuerrecht an das verbindliche Recht und die Rechtsprechung der Europäischen Union angepasst. Außerdem werden einige Regelungen aus dem kürzlich im Bundesrat gescheiterten Jahressteuergesetz 2013 ausgegliedert. Darauf wies Jens Gewinnus, Steuerexperte des Deutschen Industrie- und Handelskammertags, am Donnerstag hin.
Bestimmte Punkte aus dem Jahressteuergesetz, über die bereits Einigung erzielt worden war, will die Bundesregierung also integriert in ein anderes Gesetze neu in den Bundestag einbringen. Strittige Themen sind laut Gewinnus nicht in dem Entwurf enthalten. Zum Beispiel die Regelungen über kürzere Aufbewahrungsfristen von Steuerunterlagen oder zur Cash-GmbH, da die Bundesländer die erbschaftsteuerliche Verschonung von Betriebsvermögen einschränken wollen. Weiterhin vorgesehen sei hingegen die steuerliche Förderung von Elektrofahrzeugen, die als Dienstwagen genutzt werden.
Obwohl sich Bund und Länder vergangenen Dezember im Vermittlungsausschuss in fast allen zentralen Punkten geeinigt hatten, hatte der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am Freitag voriger Woche erneut die Zustimmung zum Jahressteuergesetz 2013 verweigert. Die Länderkammer könnte sich in einem beschleunigten Verfahren nun schon am 1. März 2013 mit der abgespeckten Version des Steueränderungspakets befassen. Offen ist aber, wann und ob die neuen Pläne umgesetzt werden. Die von SPD und Grünen geführten Bundesländer könnten sie mit ihrer Mehrheit im Bundesrat erneut auf Eis legen. (ag)