Rom. Seit dem 21. August gilt in Italien eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO), die generell alle Autofahrer betrifft. Für alle Strafzettel bei Verstößen gegen die StVO gilt bei sofortiger Zahlung (spätestens fünf Tage nach Erhalt des Knöllchens) ab sofort ein Skonto von 30 Prozent. Nach der formellen Übergabe des Strafzettels durch Polizei oder Behörden, kann der Betroffene die 30 Prozent selbstständig abziehen. Dabei darf aber nicht aufgerundet werden.
Für ein direkte Zahlung soll zunächst die Autobahnpolizei mit Geräten ausgestattet werden, die den Einsatz einer Kreditkarte erlaubt. Bei den zum Teil saftigen Strafen ist dies eine nicht unerhebliche Ersparnis. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung bis 10 Stundenkilometer kostet so statt 41 Euro nun 28,70 Euro. Das gleiche gilt für das Halteverbot. Eine Verletzung der Gurtpflicht kostet statt 80 Euro nun 56 Euro und der Gebrauch des Handys am Steuer statt 160 Euro nun 112 Euro.
Ausgenommen von der Rabattregelung sind Übertretungen wegen Alkohol und Drogen am Steuer oder Verstöße, die den Einzug des Führerscheins oder die Beschlagnahme des Fahrzeuges zur Folge haben. Zahlt man den Strafzettel sofort, ist natürlich der rechtliche Weg des Widerspruchs ausgeschlossen. (rp)