Jens Gewinnus, Steuerexperte beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag, zum Streit um das Jahressteuergesetz 2013.
Der Bundesrat hat das Jahressteuergesetz für 2013 vorletzte Woche erneut abgelehnt. Sind die geplanten steuerlichen Erleichterungen für Unternehmen damit vom Tisch?
Jens Gewinnus: Das ursprüngliche Jahressteuergesetz ist wohl endgültig gescheitert. Die Bundesregierung hat am 6. Februar 2013 allerdings einen neuen, abgespeckten Gesetzesentwurf vorgelegt. Denn viele der für 2013 vorgesehenen Änderungen müssen aus verwaltungstechnischen Gründen bald umgesetzt werden. Das Jahressteuergesetz light soll nun im Bundestag eingebracht werden. Der Bundesrat könnte sich in einem beschleunigten Verfahren dann schon am 1. März 2013 damit befassen. Offen ist aber, ob und wann die neuen Pläne umgesetzt werden.
Was heißt abgespeckter Gesetzesentwurf?
Strittige Themen sind nicht enthalten. Zum Beispiel die Regelungen zur Cash-GmbH, da die Länder die erbschaftsteuerliche Verschonung von Betriebsvermögen beschränken wollen. Weiterhin vorgesehen ist eine steuerliche Förderung von Elektrofahrzeugen, die als Dienstwagen genutzt werden.
Apropos Zoff: Wieso streiten Bund und Länder seit Monaten über das Jahressteuergesetz – ist das schon Wahlkampfgeplänkel?
Eine absichtliche Blockadehaltung im Vorfeld der Bundestagswahl möchte ich Koalition und Opposition nicht unterstellen. Die rot-grüne Mehrheit in der Länderkammer verweigerte ihre Zustimmung zum Jahressteuergesetz, weil die schwarz-gelbe Mehrheit im Bundestag zuvor den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses ablehnt hatte. Vor allem die steuerliche Gleichstellung homosexueller Partnerschaften wollte man nicht in die Regelung aufnehmen. In den meisten anderen Punkten hatten sich Bund und Länder aber im vergangenen Dezember im Vermittlungsausschuss geeinigt.
Es zieht sich also nur wegen der Homo-Ehe?
Nicht nur. Unter anderem wurde auch eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen von Steuerunterlagen von heute zehn Jahren auf ab 2015 sieben Jahre abgelehnt. Sie wurde nach einem Mehrheitsentscheid des Vermittlungsausschusses gestrichen, weil die von SPD und Grünen geführten Bundesländer erhebliche Steuerausfälle befürchteten.
Verschiebt sich durch die Hängepartie beim Jahressteuergesetz die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte in diesem Jahr?
Nein. Weil das Gesetzgebungsverfahren stockt, hat die Finanzverwaltung vergangenen Oktober einen ergänzenden Erlass zum erstmaligen Abruf der elektronischen Lohnsteuermerkmale ab 2013 herausgegeben. Die gesetzliche Grundlage muss nun nachträglich geschaffen werden.
Was raten Sie Firmen, bis Klarheit herrscht?
Sie sollten das Gesetzgebungsverfahren verfolgen. Es kann sein, dass Regelungen rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten.
Interview: André Gieße