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BAG: Erneut Freiheitsstrafen wegen Subventionsbetrugs

26.10.2018 10:23 Uhr
Erneut Freiheitsstrafen wegen Subventionsbetrugs
Das Amtsgericht Rosenheim verhängte sowohl Geld- als auch Freiheitsstrafen wegen Betrugs.
© Foto: Uli Deck/dpa/picture alliance

Im Rahmen der Mautharmonisierung wollten zwei geschäftsführende Gesellschafter zu Unrecht Fördergelder für Weiterbildungsmaßnahmen erhalten.

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Rosenheim/Köln. Das Amtsgericht Rosenheim hat die geschäftsführenden Gesellschafter zweier Güterkraftverkehrsunternehmen zu je zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, weil diese den Staat um Subventionen betrogen haben. Darauf wies das zuständige Bundesamt für Güterverkehr (BAG) am Donnerstag hin. Beide Gesellschafter erhielten zudem – neben der Rückzahlung der zu Unrecht erhaltenen Fördergelder in Höhe von rund 90.000 Euro – eine gesonderte Geldstrafe in Höhe von jeweils 14.000 Euro. Sie gelten damit als vorbestraft.

Weiterbildungen haben nie stattgefunden

In den Jahren 2009 bis 2011 stellten die Unternehmer laut dem BAG Förderanträge zum Förderprogramm „Weiterbildung“ und rechneten Weiterbildungsmaßnahmen ab, die tatsächlich nicht stattfanden. Da ein Vorstandsvorsitzender und ein Innendienstleiter eines Weiterbildungsträgers die Ausstellung von Scheinrechnungen und Teilnehmerlisten, die dem BAG vorgelegt wurden, anordneten beziehungsweise ausstellten, wurden sie wegen Mittäterschaft zum Betrug zu Geldstrafen in Höhe von 4800 Euro sowie 1800 Euro verurteilt.

In einem weiteren abgeschlossenen Strafverfahren verurteilte das Amtsgericht Rosenheim die Kommanditistin eines Güterkraftverkehrsunternehmens zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung. Auch sie stellte in den Jahren 2010 bis 2012 Förderanträge zum Förderprogramm „Weiterbildung“ und rechnete Weiterbildungsmaßnahmen ab, die tatsächlich nicht stattfanden und mit Scheinrechnungen und gefälschten Teilnehmerlisten belegt werden sollten. Neben der Freiheitsstrafe auf Bewährung musste die Antragstellerin die zu Unrecht beantragten Fördermittel in Höhe von knapp 50.000 Euro zurückzahlen. (fa/ag)

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