Berlin. Die Koalitionsfraktionen wollen einem Bericht zufolge nun auch E-Bikes und Fahrräder im Diensteinsatz steuerlich fördern. Wie die „Rheinische Post“ (Freitag) unter Berufung auf Kreise des Bundestags-Finanzausschusses berichtete, soll der Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil aus der privaten Nutzung künftig nicht versteuern müssen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein E-Bike oder Fahrrad als Dienstfahrzeug überlässt. Auch die „Deutsche Presse-Agentur“ erfuhr aus Kreisen von Union und SPD von den Plänen.
Eine entsprechende steuerliche Förderung war bisher nicht vorgesehen. Das Bundeskabinett hatte im August eine milliardenschwere steuerliche Förderung von Elektroautos als Dienstwagen beschlossen. Umweltverbände hatten kritisiert, dass E-Bikes und Fahrräder nicht Teil des Programms seien.
Bisher muss ein Arbeitnehmer, der seinen Firmenwagen privat nutzt, monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern – für Elektro- und Hybridfahrzeuge soll es künftig einen halbierten Satz von 0,5 Prozent geben. Die Neuregelung soll gelten für Elektro- und Hybridfahrzeuge, die vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden. Die große Koalition erwartet dadurch einen Schub bei der weiterhin schleppenden Nachfrage nach E-Autos. (dpa/ag)