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Fehler im Musterentwurf für die weiße Spediteurbescheinigung

22.07.2013 10:59 Uhr
Fehler im Musterentwurf für die weiße Spediteurbescheinigung
Die neuen Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen gelten ab Oktober.
© Foto: Fotolia/Fotowerk

Das Bundesfinanzministerium hat vergessen, einen Satz zu streichen, der Spediteure verpflichtet, über eine Gelangensbestätigung zu verfügen und diese aufzubewahren.

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Bonn/Berlin. Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) darauf hingewiesen, dass der Entwurf für ein neues Muster der weißen Spediteurbescheinigung einen fehlerhaften Passus enthält. Dieser Passus sei schon in der Anlage 4 des BMF-Entwurfs vom März 2012 enthalten gewesen, so der DSLV. Hiernach sollte der Spediteur eine Versicherung abgeben, dass er über die Gelangensbestätigung verfügt und diese archiviert. Auf Intervention des Verbands ist diese Versicherung aber durch die erneute Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung abgeschafft worden.

Dem DSLV geht es um den letzten Satz des Entwurfs einer Spediteurbescheinigung für beendete Transporte:  „Ich versichere, über ein Doppel dieser Bestätigung/Bescheinigung und über eine schriftliche Bestätigung über den Erhalt der Gegenstände durch den Abnehmer der Lieferung zu verfügen, die im Gemeinschaftsgebiet nachgeprüft werden können.“ Das BMF habe bestätigt, dass der neue Entwurf für die weiße Spediteurbescheinigung insofern fehlerhaft ist, als man vergessen habe, diese Formulierung zu streichen, erklärte DSLV-Geschäftsführerin Jutta Knell am Freitag.

Da eine formelle Änderung des Entwurfs wiederum mit allen 16 Bundesländern abgestimmt werden müsste und die Frist für eine Stellungnahme zur Umsetzung der Gelangensbestätigung heute abläuft, hat man sich in Berlin dafür entschieden, keine Korrektur vorzunehmen. Das Ministerium habe dem DSLV aber versichert, den besagten Satz im endgültigen Muster zu streichen. Die neuen Regeln bei der Umsatzsteuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen treten zum 1. Oktober 2013 in Kraft. (ag)

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