Berlin/Bonn. Das Bundesfinanzministerium hat dem Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV) einen Entwurf des BMF-Schreibens zur Umsetzung der Gelangensbestätigung mit der Gelegenheit zur Stellungnahme übermittelt. Das teilte der Bonner Speditionsverband in einem Rundschreiben mit. Dem Entwurf sind als Anlage unter anderem Musterentwürfe für weiße Spediteurbescheinigungen sowie zur Gelangensbestätigung beigefügt.
Der DSLV weist darauf hin, dass bei der Spediteurbescheinigung für beendete Transporte als neue, gesetzlich vorgeschriebene Angabe hinzugekommen ist: Der Monat, in dem die Beförderung des Gegenstands der Lieferung im übrigen Gemeinschaftsgebiet geendet hat. Damit hat das Bundesfinanzministerium der bisherigen (rechtlich nicht zulässigen) Praxis Rechnung getragen, wonach Spediteurbescheinigungen oftmals ausgestellt und dem Kunden zugesandt wurden, ohne dass der Transport beendet war.
Der DSLV will sich nach eigenen Angaben nun intensiv mit seinen zuständigen Gremien beraten und eine ausführliche, dem Speditionsgewerbe gerecht werdende Stellungnahme, zu dem als Anlage beigefügten BMF-Entwurf abgeben.
Der Bundesrat hatte am 22. März 2013 erwartungsgemäß der 11. Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) zugestimmt. Damit sind die Nachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen wieder entschärft. Die Änderungen treten voraussichtlich zum 1. Oktober 2013 in Kraft. Bis dahin gilt weiterhin die Nichtbeanstandungsregelung. (ak)