Berlin. Privat genutzte Dienstwagen, die einen batteriebetriebenen Elektromotor haben oder als Plug-in-Hybride unterwegs sind, werden künftig nicht mehr steuerlich benachteiligt. Bundestag und Bundesrat nahmen vergangene Woche die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften an, in dem auch einige Punkte aus dem nicht zustande gekommen Jahressteuergesetz 2013 enthalten gewesen sind. Damit wird rückwirkend zum 1. Januar 2013 der Nachteil des derzeit höheren Bruttolistenpreises von Elektro-, Elektrohybrid- und Brennstoffzellenfahrzeugen gegenüber Autos mit Verbrennungsmotor ausgeglichen.
Der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung des Dienstwagens wird weiterhin pauschal mit einem Prozent des Bruttolistenpreises ermittelt. Künftig werden die Batteriekosten von Elektrofahrzeugen bei der Besteuerung aber nicht mehr berücksichtigt. Die Steuerbefreiung soll für Fahrzeuge gelten, die bis 31. Dezember 2015 erstmals zugelassen werden. Das neue Gesetz sieht vor, den angesetzten Bruttolistenpreis für Elektrofahrzeuge um 500 Euro pro Kilowattstunde der Batterie zu mindern, das Limit liegt bei 10.000 Euro. In der Regel haben die Akkus moderner E-Autos eine Kapazität von 15 bis 25 Kilowattstunden. Nach 2015 sinkt der Betrag pro Jahr leicht. (ag)