Berlin. Die Bundesregierung hat die Einführung der Gelangensbestätigung wieder einmal verschoben. Die neuen Nachweisvorschriften zur Umsatzbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferung werden nicht wie geplant zum 1. Juli 2013, sondern erst zum 1. Oktober 2013 verbindlich. Das sieht die Elfte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) vor, die das Bundesfinanzministerium im Februar dem Bundesrat mit der Bitte um Zustimmung vorgelegt hat. Bis zum neuen Starttermin genügen die bis zum 31. Dezember 2011 geltenden Beleg- und Buchnachweise.
Mit der Gelangensbestätigung sollten Unternehmen eigentlich bereits ab 2012 belegen können, dass eine Ware aus Deutschland tatsächlich in einem anderen EU-Mitgliedsland angekommen und somit von der Umsatzsteuer befreit ist. Wegen anhaltender Proteste der Wirtschaft wurde die maßgebliche UStDV aber mehrmals überarbeitet und die Einführung der neuen Regelugen verschoben. Nun liegt eine beschlussreife Neufassung für den Bundesrat vor. Darin sind neben der Gelangensbestätigung weitere Nachweise wie die Spediteurbescheinigung zugelassen. Diese kann als Sammelbestätigung pro Kalenderquartal ausgestellt werden und ist bei elektronischer Übermittlung auch ohne Unterschrift gültig.
Der aktuelle Verordnungsentwurf enthält jedoch gegenüber dem im vergangenen Oktober vorgelegten Referentenentwurf eine Verschärfung bei sogenannten Abholfällen durch einen Spediteur: Sofern der Abnehmer den Liefergegenstand durch einen von ihm beauftragten Spediteur abholen lässt, muss neben der Spediteurbescheinigung (mit Verbringensversicherung) neuerdings auch ein Nachweis über die Zahlung des Kaufpreises „vom Konto des Abnehmers“ vorgelegt werden. Der Bundestag entscheidet voraussichtlich am 22. März 2013 über die Verordnung zur Änderung der UStDV. (ag)