München. Seit rund einem Monat stellt die EU-Datenschutz-Grundverordnung mitunter strengere Anforderungen an die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Auch Transport- und Logistikunternehmen sind nun stärker in der Pflicht, wenn sie Mitarbeiter- und Kundendaten erfassen, nutzen und speichern. Vor allem, was die Dokumentation betrifft und die Information gegenüber den Betroffenen, deren Rechte deutlich gestärkt worden sind. Umgekehrt drohen viele Stolperfallen und hohe Strafen. Wer als Verantwortlicher gegen das neue Datenschutzrecht verstößt, muss mit einem Bußgeld bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweit erzielten Umsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr rechnen. Ein weiteres finanzielles Risiko sind Abmahnungen bei Verstößen gegen die Vorschriften.
Die VerkehrsRundschau und die Kanzlei Sonntag & Partner unterstützen deshalb Abonnenten der VerkehrsRundschau bei der richtigen Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Die beiden auf IT-Recht und Datenschutz spezialisierten Rechtsanwälte Ulrike Trägner und Julian Modi erklären in vier kurzen Videoclips auf dem Premium-Portal VR plus, worauf Transport- und Logistikunternehmen aktuell achten müssen. Wie muss eine aktuelle Datenschutzerklärung aussehen? Worauf muss eine rechtskonforme Einwilligungserklärung aussehen? Welche Inhalte gehören in ein Verarbeitungs-Verzeichnis? Und wen darf man als Datenschutzbeauftragten ernennen? Zu diesen Themen beantworten die Experten die wichtigsten Praxisfragen und erläutern sie anhand von Beispielen.
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(ag)