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DSGVO: Abmahnwelle gegen AMÖ-Mitglieder

08.06.2018 11:33 Uhr
Mahnung
Erste Unternehmen, die die Bestimmungen der DSGVO noch nicht umgesetzt haben, erhalten jetzt Abmahnschreiben
© Foto: motorradcbr/Fotolia

Seit dem 25. Mai ist die neue DSGVO in Kraft. Erste Unternehmen, die die Bestimmungen noch nicht umgesetzt haben, erhalten nun Abmahnschreiben.

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Hattersheim. Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die seit dem 25. Mai in Kraft ist, schlägt erste rechtliche Wellen in der Logistikbranche. Wie aus einem Schreiben des Bundesverbands Möbelspedition und Logistik (AMÖ) hervorgeht, wurden zwischenzeitlich zahlreiche Mitgliedsunternehmen wegen fehlender oder fehlerhafter Datenschutzerklärung auf der Homepage abgemahnt. Bisher handele es sich demnach in allen Fällen um die gleiche Anwaltskanzlei in Vertretung des ebenfalls identischen Unternehmens. Um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden, fordert der Anwalt eine Zahlung von etwas mehr als 1000 Euro.

Die AMÖ werde in der kommenden Woche ein Muster für eine Stellungnahme erarbeiten. Damit können Unternehmen dann in einem ersten Schritt selbstständig gegen die Abmahnung vorgehen, wie AMÖ-Justiziarin und Rechtsanwältin Sue Ann Becker erklärt. Wichtig sei, dass die betroffenen Unternehmen jeweils im Einzelfall den Fristablauf zur Zahlung und zur Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung im Mahnschreiben prüfen.

Vor solchen Abmahnwellen, wie sie nun die Unternehmen der Möbellogistik erreicht, war im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der DSGVO mehrfach gewarnt wurden. Auch Becker hatte damit gerechnet, dass Abmahnanwälte und -vereine in den neuen Datenschutzbestimmungen ein großes Geschäft wittern würden. Im Interview mit der VerkehrsRundschau rät sie Unternehmen daher, die Datenschutzerklärung auf der eigenen Homepage umgehend anzupassen, um Mahnungen zuvorzukommen. Das vollständige Interview lesen Sie in der aktuellen VerkehrsRundschau-Ausgabe 23/2018.

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