Stuttgart. Im erbitterten Streit um Fahrverbote in Stuttgart schlägt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ein neues Kapitel auf: Sie stellte einen Antrag auf Beugehaft gegen Mitglieder der baden-württembergischen Landesregierung, um das flächendeckende Fahrverbot für Euro-5-Diesel durchzusetzen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigte am Dienstag den Eingang am Vortag. Aus dem Staatsministerium hieß es dazu, die Landesregierung nehme den Antrag zur Kenntnis.
Bis zu sechs Monate Haft gefordert
Die DUH beantragt Gefängnishaft für bis zu sechs Monate, sollte das vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom Juli 2017 nicht umgesetzt werden. Demnach muss der Stuttgarter Luftreinhalteplan auch zonale Fahrverbote für Euro-5-Diesel in der bereits existierenden Umweltzone enthalten. Bislang ist dies nicht vorgesehen.
Zwangsgeld wurde bereits verhängt
Seit dem vergangenen Januar gelten Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge in der Landeshauptstadt. Die DUH möchte nach eigenen Angaben die schnellstmögliche Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2) erreichen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat im Streit um die Luftqualität in Stuttgart im Juli erneut ein Zwangsgeld in Höhe von 10 000 Euro gegen das Land Baden-Württemberg verhängt. Das Land hatte zuvor schon einmal 1000 Euro bezahlt, weil es Fahrverbote auch für Diesel-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5 im Stuttgarter Luftreinhalteplan abgelehnt hatte.
Verwaltungsgericht entscheidet
Die DUH will das Gericht dazu bewegen, Beugehaft anzudrohen und im Fall fortdauernder Untätigkeit diese in einem weiteren Verfahren anzuordnen. Der Antrag ist dem Land zugestellt worden, das laut Verwaltungsgericht vier Wochen für eine Stellungnahme Zeit hat. Für einen Gefängnisaufenthalt könnten bei Erfolg der Antragsteller Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), Innenminister Thomas Strobl (CDU) und der Stuttgarter Regierungspräsident Wolfgang Reimer in Betracht kommen. Deren politisches Handeln sei entscheidend für die Frage, ob das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts umgesetzt werde, argumentierte die Umwelthilfe.
Auch in Bayern hat der Verein Landespolitiker im Visier. Auf seine Klage wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) am dritten September über mögliche Zwangshaft gegen bayerische Politiker wegen Missachtung von Gerichtsurteilen verhandeln. Anlass ist die Weigerung der Staatsregierung, die Möglichkeit von Diesel-Fahrverboten in den Luftreinhalteplan für München aufzunehmen - trotz gerichtlicher Anordnung. (dpa/sn)