München. Die VerkehrsRundschau und das Schwestermagazin Trucker haben eine weitere Broschüre zum Thema Kontrollpraxis der Behörden bei LKW-Transporten herausgegeben. Auf 24 Seiten beantwortet das Sonderheft „Kontrollpraxis Teil 2“ wichtige Fragen und Antworten zu den Bereichen LKW-Kontrolle, Lenk- und Ruhezeiten, Arbeitsrecht sowie Ladungssicherung. In die Broschüre sind viele Fragen von Lesern eingeflossen, die die Redaktion nach der Veröffentlichung der ersten Broschüre „BAG-Kontrollpraxis“ im vergangenen Jahr erreichten.
So wird zum Beispiel die Frage „Wie oft darf ein LKW-Fahrer die Tagesruhezeit verkürzen und wie sieht der Ausgleich dafür aus?“ wie folgt beantwortet: Sie dürfen zwischen zwei Wochenruhezeiten maximal drei Verkürzungen von elf auf neun Stunden haben. Konkret: Wenn Sie Montagmorgen nach 45 Stunden Pause starten und ab Samstagmittag die nächsten 45 Stunden beginnen, können Sie drei Tagesruhezeiten dazwischen verkürzen. Ein Ausgleich dafür ist nicht nötig! Ausgleichen müssten Sie allenfalls eine Unterbrechung der Tagesruhezeit. Falls das passiert, muss die erste Ruhepause wenigstens drei Stunden lang sein, die zweite dann wenigstens neun Stunden betragen.
Die neu erschienene Broschüre „Kontrollpraxis Teil 2“ ist in der VerkehrsRundschau 35/2012 als Beilage erschienen. Außerdem steht Sie Online- und Premiumabonnenten der VerkehrsRundschau als PDF-Download zur Verfügung. Auch der Broschüre "KontrollPraxis" Teil 1 aus dem Jahr 2011 findet sich unter www.verkehrsrundschau.de/dokumente (ak)