Karlsruhe. Ein Nutzfahrzeug für fast 100.000 Euro, frisch aus der Werkshalle und schon kaputt. Kurzschlüsse und Elektronikfehler sowie Probleme mit Gangschaltung und Hydraulik haben den Käufer so geärgert, dass er erst den Kaufpreis mindern und schließlich das Geschäft komplett rückabwickeln wollte.
Nach Land- und Oberlandesgericht in Stuttgart beschäftigt sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe heute mit dem Fall. In den Vorinstanzen hatte der Käufer Erfolg. Landgericht und Oberlandesgericht sahen einen Anspruch auf den sogenannten großen Schadenersatz, obwohl wegen der Fehleranfälligkeit des Lastwagens bereits eine Minderung des Kaufpreises um 20 Prozent verlangt worden war. Der Hersteller Daimler zog vor den BGH.
Rechtlicher Hintergrund sind die Paragrafen 437 und 441 des Bürgerlichen Gesetzbuches, in denen die Rechte von Käufern bei Mängeln geregelt sind. (dpa/ag)