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Vorsicht bei Finanzspritzen von Gesellschaftern

19.04.2018 15:00 Uhr
Vorsicht bei Finanzspritzen von Gesellschaftern

Ein höchstrichterliches Urteil verschärft die steuerlichen Rahmenbedingungen für Darlehen und Bürgschaften von Gesellschaftern. Gläubiger können Ausfälle vielfach nicht mehr geltend machen. Es gibt allerdings ein Trostpflaster.

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