Frankfurt/Main. Speditions-, Transport- und Logistikunternehmen können wegen manipulierter Dieselautos mithilfe des Rechtsdienstleisters MyRight jetzt Schadensersatzansprüche gegen Volkswagen und andere Fahrzeughersteller geltend zu machen, die getrickst haben. Nach eigenen Angaben wollen der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ), der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) und der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) ihren Mitgliedsunternehmen und deren Mitarbeitern eine gemeinsame Verbandslösung aufgrund des Diesel-Skandals anbieten. MyRight möchte gegen Provision stellvertretend für diese klagen.
Die Forderungen sollen gebündelt und vor dem Landgericht Braunschweig verhandelt werden können, teilte der BGL am Montag mit. Wie in der Schadenersatzklage gegen das Lkw-Kartell stehen die Rechtsanwaltskanzlei Hausfeld und der Prozessfinanzierer Burford Capital als Partner zur Seite, so dass den Beteiligten kein finanzielles Risiko entsteht. Die genaue Zahl der betroffenen Pkw bei den Mitgliedsunternehmen der vier Wirtschaftsverbände und den voraussichtlichen Streitwert konnte der BGL noch nicht benennen. Die Klageaussichten im Diesel-Skandal sind nach Angaben der Rechtsexperten aber gut. Bereits in über 100 Fällen hätten deutsche Gerichte zugunsten der Käufer manipulierter Diesel-Pkw entschieden, hieß es.
Ende des vergangenen Jahres hatte der Rechtsdienstleister Myright am Landgericht Braunschweig bereits Klagen von rund 15.000 VW-Besitzern aus Deutschland eingereicht. Wenig später folgten die Forderungen von rund 2000 Schweizer Kunden. Nach jüngsten Angaben aus mit den Vorgängen vertrauten Kreisen liegen nach Recherche von „dpa“ in Deutschland bisher etwa 2500 Urteile vor, davon endeten rund 70 Prozent mit einer Klageabweisung zugunsten von VW. Insgesamt gibt es etwa 2,25 Millionen Autos in Deutschland, die nur im Testbetrieb die Abgasreinigung voll aktivierten. (dpa/ag)