Brüssel. Die EU-Kommission will Hinweisgeber künftig mithilfe von EU-weiten Mindeststandards besser schützen. Damit reagiere die Kommission auf Enthüllungen wie Dieselgate, Luxleaks und die Panama Papers. „Viele der jüngsten Skandale wären nicht ans Licht gekommen, hätten Hinweisgeber nicht den Mut gehabt, sie zu melden“, so der Erste Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans. „Wer richtig handelt, sollte nicht bestraft werden.“
Der vorgelegte Vorschlag soll Hinweisgebern, die Verstöße gegen das EU-Recht melden, durch EU-weite Mindeststandards besser schützen. Mit der neuen Richtlinie sollen sichere Kanäle für die Meldung von Missständen sowohl innerhalb einer Organisation als auch an Behörden geschaffen werden. Darüber hinaus sollen Hinweisgeber vor Kündigungen, Zurückstufungen und anderen Repressalien geschützt werden, und nationale Behörden verpflichtet werden, die Bürger zu informieren und öffentliche Stellen im Umgang mit Hinweisgebern zu schulen.
Betroffen sind Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten
Alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen Euro müssen dem Vorschlag nach ein internes Verfahren für den Umgang mit Meldungen von Hinweisgebern einführen. Bisher würden Hinweisgeber für ihren Einsatz oftmals mit ihrem Arbeitsplatz, ihrem Ruf oder sogar ihrer Gesundheit bezahlen. 36 Prozent der Arbeitnehmer, die Verstöße gemeldet haben, berichten laut einer Studie der Ethics & Compliance Initiative von Vergeltungsmaßnahmen.
Der Vorschlag soll den EU-weiten Schutz bei der Meldung von Verstößen gegen das EU-Recht in den Bereichen öffentliche Auftragsvergabe, Finanzdienstleistungen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Produktsicherheit, Verkehrssicherheit, Umweltschutz, kerntechnische Sicherheit, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz, öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz, Schutz der Privatsphäre, Datenschutz und Sicherheit von Netz- und Informationssystemen gewährleisten. Die neuen Vorschriften sollen außerdem bei Verstößen gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften und die Körperschaftsteuer-Vorschriften sowie bei Schädigungen der finanziellen Interessen der EU zur Anwendung kommen. Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten, über diese Mindeststandards hinauszugehen und darauf aufbauend umfassende Rahmenbedingungen für den Schutz von Hinweisgebern zu schaffen.
Bisher keine EU-weiten Regeln
Der Schutz von Hinweisgebern ist bisher in der EU uneinheitlich geregelt. Derzeit sorgen nur zehn EU-Mitgliedstaaten dafür, dass Hinweisgeber uneingeschränkt geschützt werden. Die übrigen Länder gewähren nur teilweisen Schutz in bestimmten Wirtschaftszweigen oder für gewisse Kategorien von Arbeitnehmern.