Berlin. Zollfahnder lassen bei der Kontrolle des gesetzlichen Mindestlohns nicht locker. Im ersten Halbjahr dieses Jahres hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit bundesweit in 146 Fällen Ermittlungen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen die Lohnuntergrenzen eingeleitet. Das geht nach einem Bericht des „Tagesspiegel” (Montag) aus Daten des Bundesfinanzministeriums hervor. Insgesamt seien zwischen Anfang Januar und Ende Juni in 24.970 Fällen Arbeitgeber nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz geprüft worden.
Die beim Zoll angesiedelte Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüft mit etwa 6700 Mitarbeitern bundesweit die Einhaltung von Mindestlöhnen und geht gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vor. 2014 deckte der Zoll einen Schwarzarbeit-Schaden von mehr als 795 Millionen Euro auf, der dem Staat durch Hinterziehung von Steuern und Sozialbeiträgen entstehe. 2013 waren es 777,1 Millionen Euro. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 102.974 Ermittlungsverfahren wegen illegaler Beschäftigung eingeleitet (2013: 95.020).
Welche Branchen unter die Lupe genommen wurden, lässt sich laut „Tagesspiegel” aus den Angaben des Ministeriums nur teilweise aufschlüsseln. Schwerpunkte bei den Prüfungen lagen demnach im Baugewerbe (41 Prozent der geprüften Arbeitgeber), im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (15 Prozent), im Speditions-, Transport- und damit verbundenem Logistikgewerbe (sechs Prozent) sowie im Bereich der Gebäudereinigung (drei Prozent). (dpa)