Frankfurt/Main. Falls die Bundesregierung keine weiteren Korrekturen beim Mindestlohngesetz vornehme, erwarte man ein Einschreiten der EU-Kommission über das bereits angedrohte Vertragsverletzungsverfahren, erklärte Peter Plank, Vorstandsvorsitzender des Speditions- und Logistikverbands Hessen/Rheinland-Pfalz (SLV). Der Grund: Die verschuldensunabhängige Auftraggeberhaftung hänge wie ein Damoklesschwert über den Unternehmen, so Plank. Kein Spediteur könne sich „auch mit noch so vielen Verpflichtungserklärungen von Geschäftspartnern“ gegen dieses Risiko absichern.
Man habe in den letzten Jahren viel „Schmu“ erlebt in Bezug auf Nachunternehmen, erklärte dazu der hessische Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir, der als Gastreferent bei der Mitgliederversammlung auch auf Fragen hin Rede und Antwort stand. „Viele haben gewusst, dass man zu gewissen Preisen die Regeln nicht einhalten kann und die Aufträge wurden trotzdem vergeben“, so Al-Wazir. Man sei mit dem Bundesarbeitsministerium im Gespräch, um nach einer gewissen Zeit der Erfahrung darüber nachzudenken, was man vereinfachen könne, damit es ordentlich umsetzbar sei. „Wir lernen noch“, so der Minister, der bekannte, die Sorgen der Unternehmer zu verstehen. Beim neuen Tariftreuegesetz in Hessen habe man andere Regelungen gefunden. Bei diesem Gesetz gilt nicht die Haftungskaskade, der öffentliche Auftraggeber hat aber jederzeit das Recht, sich alle Unterlagen des Auftragnehmers vorlegen zu lassen. (bb).