Köln. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) will die wegen Rundungsfehlern zwischen 1. Januar 2009 und 26. Juli 2013 zu Unrecht erhobene Lkw-Maut zurückzahlen, sobald die entsprechenden Musterklagen beim Verwaltungsgericht Köln rechtswirksam beendet sind. Das teilte jetzt der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) mit, der damals gegen die Bundesregierung geklagt und seine Mitgliedsunternehmen dazu aufgerufen hatte, die Lkw-Maut für den umstrittenen Zeitraum nur unter Vorbehalt zu zahlen beziehungsweise eine Gebührenerstattung für den Fall zu verlangen, dass ein entsprechendes Urteil ergeht.
In dem Rechtsstreit ging es um Rundungsdifferenzen bei der Lkw-Maut in Höhe von 31 Cent pro 1000 Euro gezahlter Straßennutzungsgebühr. Aktuell kann das BAG nach Verbandsangaben noch nicht die Zahl der eingegangen Mauterstattungsanträge nennen. Auch lägen der Behörde in den meist noch keine Mautaufstellungen oder Einbuchungsbelege dazu vor. Entsprechende Unterlagen sollten die Unternehmen für den hinsichtlich der Rundungsfehler bedeutsamen Zeitraum nachreichen. Das BAG will alle, die damals einen Antrag auf Rückzahlung der Lkw-Maut gestellt haben, deshalb anschreiben und auffordern, die notwendigen Unterlagen hierfür zu vervollständigen. (ag)