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Ökosteuer: Paris schafft Klarheit über steuerpflichtige Fahrzeuge

22.07.2013 10:56 Uhr
Ökosteuer: Paris schafft Klarheit über steuerpflichtige Fahrzeuge
Die Ökosteuer für Nutzfahrzeuge wurde im Gesetzblatt geregelt
© Foto: dapd/Philipp Guelland

Die Regierung hat jetzt in einem Dekret klargestellt, welche Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen ab Oktober eine Ökosteuer bezahlen müssen.

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Paris. Welche Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen der ab 1. Oktober geplanten Ökosteuer in Frankreich unterliegen, hat die Regierung jetzt in einem Dekret klargestellt. Es wurde am 13. Juli im Gesetzblatt „Journal Officiel“ eröffentlicht. Danach fallen darunter alle Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen Nutzlast inklusive Lastzüge, deren Zugmaschinen dieses Gewicht aufweisen.

 Ausgenommen von der Steuerpflicht sind folgende Fahrzeuge:

  • Fahrzeuge, die vorrangig für öffentliche Zwecke eingesetzt werden
  • staatliche oder kommunale Fahrzeuge für den Straßendienst
  • bestimmte im Bereich der Agrarwirtschaft verwendete Fahrzeuge und Maschinen
  • ausschliesslich für den Milchtransport vom Erzeuger verwendete Tanklastzüge
  • militärisches Gerät

Auf dem Papier ist nun alles für den funktionellen Start der Ökosteuer parat. Damit können die Fahrzeughalter beziehungsweise Transportunternehmen ihre Fahrzeuge nunmehr beim Systembetreiber Ecomouv’ oder dessen sieben Partnerunternehmen anmelden, wie Transportminister Frédéric Cuvillier am 18. Juli in einer Verlautbarung mitteilte.

Geregelt hat das Dekret ferner die Modalitäten zum Bezug der elektronischen Kontrollgeräte und über wen man diese im Anschluss an die Registrierung erhalten kann. Ausser Ecomouv’ selbst gehören dazu die Firmen Axxes, DKV, Eurotoll, Ressa, Telepass und Total.

Bei der Anmeldung kann man sich auch für die freiwillige Teilnahme an einem geplanten Testlauf für die Ökosteuer einschreiben, der landesweit erfolgt und Ende Juli beginnt. Nach Beendigung des selbstverständlich noch steuerfreien Probelaufs erhalten die Teilnehmer eine Liste mit den steuerpflichtigen Strecken, die sie während der Testzeit befahren haben.

Was noch aussteht, ist das Dekret über die Höhe der Aufpreispauschale, die die zunächst selbst zur Kasse gebetenen Transporteure an ihre Verladerkunden weitergeben sollen. Es soll „demnächst” veröffentlicht werden.  Hartnäckig hält sich jedoch im französischen Straßengütertransport trotz allen gesetzmäßigen Fortgangs der Vorbereitungen auf die kommende Ökosteuer der Zweifel, ob der Termin 1. Oktober wirklich eingehalten werden kann oder nicht erneut verschoben werden muss. Über den aktuellen Stand der ausrüstungstechnischen Vorbereitungen durch das Konsortium Ecomouv’ hüllen sich die verantwortlichen Stellen nämlich in Schweigen.

Was die elektronische Kontrollbox anbelangt, hat jetzt als erster Ecomouv’-Partner die Firma Eurotoll mitgeteilt, dass ihre „TriboxAir” seit dem 25. April zur Bestellung zur Verfügung stehe. Hersteller ist die deutsche Siemens-Gruppe. Das Gerät funktioniert mit nur einer einzigen Taste, um die Gefahr von Fehlbedienungen mit behördlich verhängten Bußgeldern im Gefolge möglichst gering zu halten.  (jb) 

 

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