Rom – Die wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden in der Lkw-Kabine zu verbringen, ist in Italien wie in anderen EU-Ländern verboten. Die Sanktionen sind bei Verstößen jedoch von Land zu Land unterschiedlich. So können etwa in Italien sowohl der Lkw-Fahrer als auch die Transportfirma zur Kasse gebeten werden. Darauf wies unlängst noch einmal das italienische Innenministerium hin.
Laut Art. 174/7 des Straßenverkehrskodex betragen die Bußgelder für Lkw-Fahrer bei Verstößen zwischen 425 und 1701 Euro. Außerdem werden die Dokumente eingezogen und die Weiterfahrt bis zur vollständigen Einhaltung der wöchentlichen Ruhezeit untersagt. Der Verbleib in der Lkw-Kabine innerhalb der gesetzlich vorgesehenen 45 Stunden wöchentlicher Ruhezeit wird als „violazione grave“, also als grobes Vergehen eingestuft. Die Sanktionen sind dementsprechend hart. Insbesondere dann, wenn der Verstoß zwischen 22 Uhr am Abend und 7 Uhr am Vormittag festgestellt wird. Dann wird nach Art. 195/2 das Bußgeld um ein Drittel angehoben.
Einen Preisnachlass von 30 Prozent auf das anfallende Bußgeld gibt es nach Art. 202/2 des Straßenverkehrskodex nur dann, wenn der Lkw-Fahrer das Bußgeld unmittelbar begleicht. Grundsätzlich wird in Italien der Lkw-Fahrer sanktioniert. Allerdings kann die Transportfirma nach Art. 174 zusätzlich mit einem weiteren Bußgeld belegt werden. Dieses bewegt sich für jeden betroffenen Mitarbeiter zwischen 327 und 1305 Euro. Vor allem an Sonntagen werden in Italien viele Lkw-Fahrer hinsichtlich der Einhaltung ihrer wöchentlichen Ruhezeit kontrolliert. (nja)