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Fahrverbote an burgenländischen Grenzübergängen

19.11.2019 16:10 Uhr
Österreich
Derzeit sind in Österreich Fahrverbote geplant, auf die sich Transporteure einstellen müssen
© Foto: stockpics/stock.adobe.com

An den burgenländischen Grenzübergängen Klingenbach, Deutschkreutz und Bonisdorf stehen Lkw-Fahrverbote bevor. Zwar steht noch nicht fest, wann genau die Fahrverbote in Kraft treten, Transporteure sollten sich allerdings darauf einstellen.

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Wien. Wie die Arbeitsgemeinschaft internationaler Straßenverkehrs-Unternehmer Österreichs (Aisö) bekannt gibt, stehen an drei Grenzübergängen im östlichen Bundesland Burgenlang Lkw-Fahrverbote bevor. Die behördlichen Verordnungen sind im Laufen, wann die Fahrverbote in Kraft treten steht noch nicht fest. Doch sollten sich Transporteure darauf einstellen.

Am Grenzübergang Klingenbach kommt ein Fahrverbot für Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen auf der B 16 vom Kreisverkehr der L 212/B 16 bis zum Grenzübergang Klingenbach. Schon jetzt besteht hier ein Fahrverbot auf ungarischer Seite für Lkw über 20 Tonnen. Derzeit wird aber auf ungarischer Seite die Autobahnanbindung an diesen Grenzübergang gebaut, wobei mit einer Fertigstellung im Jahr 2021 gerechnet wird. Eine Ausnahme für Ziel- und/oder Quellverkehr soll für die Bezirke Eisenstadt, Eisenstadt-Umgebung, Mattersburg, Rust und den Kreis Sopron gelten.

Grenzübergang Deutschkreutz: Hier kommt ein Fahrverbot für Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen auf der B 62 von der Kreuzung S 31/B 62 bis zum Grenzübergang Deutschkreutz. Eine Ausnahme für Ziel- und/oder Quellverkehr soll für den Bezirk Oberpullendorf sowie für den Kreis Sopron gelten.

Grenzübergang Bonisdorf: Hier kommt ein Fahrverbot für Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen auf der B 58 zwischen dem Grenzübergang Bonsidorf und der Kreuzung mit der B 57. Eine Ausnahme für Ziel-und/oder Quellverkehr soll für die Gemeinden Neuhaus am Klausenbach, Mühlgraben, Minihof-Liebau, Sankt Martin an der Raab, Jennersdorf, Grad, Kuzma und Rogatovci gelten. (mf)

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